Gebärdenlexikon Bauzeichner

Gefälle

Gefälle:
Der senkrechte Höhenunterschied wird im Verhältnis Entfernung bestimmt (z.B. 2m auf 100m = 2%) oder durch den Höhenunterschied von 1m auf die Entfernung (z.B. 1m auf 50m = 1:50). Man kann z.B. das Nivellierinstrumentsgerät zum Messen von Gefälle verwenden.

Weitere Begriffe für den beruf Bauzeichner:
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