Gebärdenlexikon Raumausstatter

VOB

VOB ist die Abkürzung für „Verdingungsordnung für Bauleistungen“.

Bei Bodenlegearbeiten muss der Raumausstatter Vorschriften beachten:

z.B. für die Prüfung des Untergrundes oder für das richtige Berechnen der Raumflächen.

Diese Vorschriften sind in der VOB aufgeschrieben.

Weitere Begriffe für den beruf Raumausstatter:
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ