Gebärdenlexikon Raumausstatter
prüfen
Wenn man z.B. einen Bodenbelag verlegen will, muss man zuerst den Untergrund prüfen (=kontrollieren).
Für die Prüfung des Untergrundes gibt es Regeln:
die VOB 18365
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Nummer 18365 sagt, wie der Untergrund für Bodenbeläge sein muss:
glatt, sauber, ohne Risse und Löcher, fest, trocken, eben, nicht saugend.